Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie aufgrund der „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ der Krankenkassen Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:
- ab dem Alter von 20 Jahren: Blutdruckmessung, Krebsabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales
- ab dem Alter von 30 Jahren: Zusätzlich Tastuntersuchung der Brust
- ab dem Alter von 50 Jahren: Tastuntersuchung des Enddarmes und Standardtest auf verborgenes Blut im Stuhl
- ab dem Alter von 55 Jahren: Wahlweise Standardtest auf verborgenes Blut im Stuhl alle 2 Jahre oder Dickdarmspiegelung alle 10 Jahre
Ein Frühstadium von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhalskrebs ist nicht tastbar! Durch die vaginale Ultraschalluntersuchung könne oftmals Veränderungen an diesen Organen schon frühzeitig erkannt werden.
Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig! Vorsorge plus – die erweiterte Krebsvorsorgeuntersuchung
Dieses Plus an Leistung optimiert Ihre Vorsorge und bietet Ihnen damit ein Plus an Sicherheit.
Wir bieten Ihnen die „Vorsorge plus“ als präventive Leistung
- mit vaginaler Ultraschalluntersuchung
und
- Urinuntersuchung (u.a. Zucker, Eiweiß, Blut, Bakterien etc)
an.
Laut § 12 SGB V liegt diese Leistung außerhalb der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und ist gemäß § 4 (14) des Umsatzsteuergesetztes als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit.
Sie haben noch Fragen?! Dann Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!