Toxoplasmose ist eine Erkrankung, die durch den Erreger Toxoplasma gondii übertragen wird. Dies erfolgt in erster Linie durch Kontakt mit Katzen oder deren Kot sowie durch den Genuss von nicht durchgebratenem rohen Fleisch (Steak, Mett oder Tatar), aber auch durch ungenügend gewaschenen Salat oder Gemüse.
Diese für Nichtschwangere harmlose Erkrankung äußert sich in grippeähnlichen Beschwerden, teils mit Fieber und Lymphknotenschwellung.
Toxoplasmose ist für die Mutter relativ ungefährlich, kann für das Ungeborene aber schwerwiegende Folgen haben.
In der Bundesrepublik Deutschland haben ca. 40 – 50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht.
Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft jedoch können schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.
Um eine unbemerkte Toxoplasmose auszuschließen, empfehlen wir gemäß Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation 3 Laborkontrollen. Eine akute Infektion kann dann medikamentös behandelt werden, um Schädigungen des ‘Ungeborenen zu verhindern.
Weitere Informationen zu Toxoplasmose finden Sie *hier*.
Laut § 12 SGB V liegt diese Leistung außerhalb der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und ist gemäß § 4 (14) des Umsatzsteuergesetztes als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit.
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