Zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit, chromosomal bedingte Fehlbildungen – wie etwas das Down Syndrom (Trisomie 21) – mittels einer kombinierten Blut- und Ultraschalluntersuchung abzuschätzen. Das Risiko einer solchen Fehlbildung steigt mit zunehmendem Alter und erreicht mit 35 Jahren eine Wahrscheinlichkeit von 1:385.
Erweiterte Fehlbildungsdiagnostik in der Frühschangerschaft
Nur von der FMF geprüfte und zertifizierte Frauenärzte sind ermächtigt, die Messung der kindlichen Nackenhautdichte (“Nuchal translucency”) mittels hochauflösender Sonographie und die Bewertung Ihrer Laborergebnisse durchzuführen.
Mit Hilfe eines speziellen Computerprogrammes lässt sich hieraus das Fehlbildungsrisiko errechnen. Die Aufdeckungsrate liegt deutlich höher als bei allen anderen nicht invasiven Verfahren.
Es erfolgt jedoch keine Aussage, ob das Kind gesund oder krank ist, sondern eine individuelle Risikoabschätzung.
Diese Berechnung dient als Hilfestellung bei der Fragen, ob weitere Maßnahmen, wie etwa eine Fruchtwasseruntersuchung, sinnvoll sind.
In Ergänzung zum obigen Test besteht um die 16. SSW die Möglichkeit zur Früherkennung des sogenannten “offenen Rücken” mittels einer speziellen Laboruntersuchung aus dem mütterlichen Blut (AFP).
Laut § 12 SGB V liegt diese Leistung außerhalb der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und ist gemäß § 4 (14) des Umsatzsteuergesetztes als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit.
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