Die Richtlinien zur Früherkennung des Dickdarmkrebses gewähren erst ab dem 50. Geburtstag ein mal im Jahr einen normalen Stuhltest mit einer Aufdeckungsrate von ca. 30%. Dieser Test steht Ihnen ab dem Alter von 55 Jahren nur noch alle 2 Jahre zu!
Anstelle dieses Stuhltestes können Sie ab 55 Jahren eine Darmspiegelung durchführen lassen, die frühestens nach 10 Jahren als erneute Vorsorgeleistung wiederholt werden kann.
Der Darmkrebs ist nach Brustkrebs die zweithäufigste Krebserkrankung für Mann und Frau.
Wir bieten Ihnen gerne einen immunologischen Stuhltest nach der ärtlichen Gebührenordnung (GOÄ) an.
Laut § 12 SGB V liegt diese Leistung außerhalb der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und ist gemäß § 4 (14) des Umsatzsteuergesetztes als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit.
Sie haben noch Fragen?! Dann Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!