Jährlich erkranken in unserem Land mehr als 50 000 Frauen an Brustkrebs, im Laufe ihres Lebens also jede 8. Frau und dies mit steigender Tendenz.
Leider sind die genauen Ursachen noch weitgehend unklar. Auch wenn es sogenannte Risikofaktoren gibt, müssen wir leider davon ausgehen, dass es jede Frau, auch solche ohne besondere Risiken, treffen kann.
Als Schlussfolgerung hieraus werden folgende vorbeugenden Untersuchungen empfohlen:
- Klinische Untersuchung der Brust durch den Gynäkologen im Rahmen der Krebsfrüherkennung
- Selbstuntersuchung durch die Patientin 1x im Monat
- Mammografiescreening alle 2 Jahre im Alter von 50 – 69 Jahren
- Ultraschalluntersuchung der Brust (Mammasonografie) jährlich; bei erhöhtem Risiko ggf. häufiger
Bei Brustkrebs ist die Früherkennung entscheidend für die Prognose und vermeidet in vielen Fällen den Organverlust und die Chemotherapie.
Sowohl Mammografie als auch Mammasonografie können krankhafte Veränderungen der Brust aufdecken. Währen verdächtige Kalkablagerungen besser bei der Mammografie darstellbar sind, können abklärungsbedürftige Veränderungen im Drüsengewebe und Zysten besser im Ultraschall beurteilt werden. Dies gilt insbesondere für grauen mit dichtem Drüsengewebe (Frauen unter 50 Jahren und Frauen unter Hormontherapie).
Außerhalb des Mammografiescreenings ist die Ultraschalluntersuchung ohne auffälligen Tastbefund keine Leistung der gestzlichen Krankenkassen. Im Rahmen der jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung ist nur das Abtasten der Brust vorgesehen.
Nach neuesten Studien erhöht die zusätzliche Mammasonografie die Aufdeckungsrate um mindestens 30%.
Laut § 12 SGB V liegt diese Leistung außerhalb der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und ist gemäß § 4 (14) des Umsatzsteuergesetztes als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit.
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