Streptokokken der Gruppe B sind Bakterien, die bei 5 – 30% der Schwangeren in der Scheide vorkommen. Bei der gesunden FRau machen sie selten Beschwerden und werden daher auch kaum bemerkt.
Durch die intakte Fruchtblase ist das Ungeborene vor einer Infektion geschützt. Bei einem Befall der Scheide werden die Erreger nach einem Blasensprung allerdings zu ca. 60% zum Kind übertragen und können dann zu einer lebensbedrohenden Gefahr werden.
Eine Streptokokken B-Infektion ist eine ernsthafte Bedrohung des Neugeborenen!
Beim Neugeborenen und besonders bei Frühgeborenen können sie sich stark vermehren. Es drohen schwerste Komplikationen der Atemwege, der Hirnhäute (Meningitis), der Nerven oder sogar die gefürchtete Blutvergiftung (Sepsis).
Diese konkrete Gefährdung Ihres Kindes können Sie relativ einfach verhindern.
Ein Vaginalabstrich auf B-Streptokokken sollte wenige Wochen vor der Geburt durchgeführt wenden. Wird ein Befall nachgewiesen, können die Erreger ohne Gefahr für Mutter oder Kind während der Geburt durch eine antibiotische Therapie (z.B. mit Penicillin) behandelt werden.
Laut § 12 SGB V liegt diese Leistung außerhalb der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und ist gemäß § 4 (14) des Umsatzsteuergesetztes als Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit.
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